Wie jeder Mensch besitzen auch Pferde einen Pass: den Equidenpass
Der Equidenpass wurde eingeführt, da eine EU-Richtlinie vorsieht, dass jeder Einhufer ein Dokument benötigt, das bei Transport und Schlachtung über alle medizinischen Behandlungen eines Tieres informiert. Hintergrund ist, dass in der EU das Pferd als Schlachttier gesehen wird und durch die Dokumentation im Pass sollen Tierseuchen leichter kontrolliert und der Verbraucherschutz gestärkt werden.
Somit hat der Equidenpass folgenden Zweck:
Dieser Ausweis für Pferde enthält grundlegende Daten zum Pferd wie Geburtsdatum und -ort, Farbe und eine schematische Darstellung aller Abzeichen und unveränderbarer Kennzeichen (z.B. Brandzeichen, Narben). Zudem sind die Daten des Züchters und Ersteigentümers eingetragen. Außerdem finden sich Informationen zur Abstammung eines Pferdes.
Im Nachfolgenden Teil des Equidenpass folgen die Dokumentation zu Impfungen und medizinischen Behandlungen. Zudem ist Platz für die Eintragung als Turnierpferd und –falls vorhanden- die Dokumentation von Prämierungen und weiteren Eintragungen.
Für Freizeitpferde, die noch keinen Pass besitzen, kann dieser bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beantragt werden.
Pferde, die bereits einen ausländischen Equidenpass besitzen, aber nicht in Deutschland registriert sind, werden anhand des vorhandenen Passes von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben bestätigt.
Bei deutsch gezogenen Fohlen ist der Zuchtverband, bei welchem die Mutter eingetragen ist, für die Ausstellung des Equidenpasses zuständig.
Desweiteren müssen alle Equiden (Pferde, Ponys und Esel), die seit dem 1.Juli.2009 registriert werden, aktiv gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung erfolgt mittels eines Chips/Transponders. Pferde und Ponys, die bereits vor diesem Datum registriert wurden, müssen nur nachträglich gechippt werden, wenn sie als Turnierpferde eingetragen werden.
Wenn Sie ein neues Pferd erwerben, muss der Besitzwechsel im Equidenpass eingetragen werden. Dafür muss der Pass zusammen mit einem entsprechenden Formular an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) gesendet werden, damit Sie als neuer Besitzer (und gegebenenfalls weitere Mitbesitzer) eingetragen werden können. Allerdings ist zu beachten, dass der Equidenpass keine Eigentumsurkunde ist.
Auch für die Eintragung als Turnierpferd (für die Teilnahme an LPO-Prüfungen der Klasse E bis S) muss der Pass zusammen mit dem entsprechenden Formular bei der FN eingereicht werden.
Bei der Teilnahme an Turnieren muss der Pass ebenfalls mitgeführt werden, da der Impfstatus der Pferde dort regelmäßig stichprobenartig kontrolliert wird. Das Nichtvorlegen oder ein fehlerhafter Impfstatus (halbjährlicher Turnus) führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Der Equidenpass sollte immer griffbereit sein, damit man vor anstehenden Impfterminen oder Behandlungen nicht lange suchen muss. Außerdem muss er bei jedem Transport eines Pferdes und Ponys mitgeführt werden.
Somit wird deutlich, dass es sich bei einem Equidenpass um ein wichtiges Dokument handelt, das alle wichtigen Informationen über ein Pferd beinhaltet.